SGA

Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich.

Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz geregelt. Der SGA setzt sich aus jeweils drei

  • Schüler/innen,
  • Lehrer/innen und
  • Elternvertreter/innen

zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor, er hat aber kein Stimmrecht.
An unserer Schule werden von jeder Klasse die Schüler- und Elternvertreter (also jeweils insgesamt sieben) zur SGA-Sitzung eingeladen!

Welche Aufgaben und Kompetenzen hat der SGA?
Beratungen über
  • wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
  • Wahl von Unterrichtsmitteln
  • Verwendung von bestimmten Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Entscheidungen über
  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Terminfestlegungen
  • Hausordnung
  • Durchführung und/oder Bewilligung von bestimmten Veranstaltungen
  • Schulautonome Lehrplanbestimmungen
  • Schulautonome Schulzeitregelungen
  • Kooperationen mit Schulen und/oder Einrichtungen
Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses

Schülervertreter/innen:

  • Klassensprecher der ersten Jahrgänge
  • Klassensprecher der zweiten Jahrgänge
  • Klassensprecher der dritten Jahrgänge

Elternvertreter/innen:

  • Elternvertreter der ersten Jahrgänge
  • Elternvertreter der zweiten Jahrgänge
  • Elternvertreter der dritten Jahrgänge

Lehrervertreter/innen:

  • 3 gewählte Lehrer

Vorsitzender:

  • Direktor (kein Stimmrecht)
LFS St.Andrä

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